Allgemeines:

Als Arzt für Allgemeinmedizin bietet das Wissen um schulmedizinische Zusammenhänge immer das zugrundeliegende Fundament meiner Betrachtungen – darüber hinaus erweitern die Kenntnisse der Traditionellen Tibetischen Medizin (TTM) und anderer ganzheitlicher Ansätze die Möglichkeiten einer ärztlichen Behandlung.

Ganzheitliche Medizin ist stets daran interessiert den Menschen in seiner Ganzheit als Geist und Körper zu erfassen. In diesem Sinne sieht die Befragung des Patienten/der Patientin immer das Erfassen aller Lebensbereiche vor und es werden daher auch Themen, die nicht unbedingt mit Ihrem aktuellen Beschwerdebild in Zusammenhang stehen, besprochen.

Unter Einbeziehung auch von Vorbefunden (falls vorhanden) und einer ergänzenden schulmedizinischen Abklärung ist es Ziel, Ihnen wichtige gesundheitliche Zusammenhänge zu erklären und näherzubringen.

Die 2 wichtigsten Säulen dabei sind:

  • Lebensstil und
  • Ernährung

Ergänzend bzw. unterstützend kommen Kräuterrezepturen oder auch spezifische körperliche Behandlungen zum Einsatz.

Anwendungsgebiete / Methoden:

Aufgrund einer anderen Sichtweise von Krankheit – als Ungleichgewicht – sind Diese sehr vielfältig.

Abhängig vom Behandlungsbeginn kann vorbeugend oder bereits im Krankheitsverlauf eingewirkt werden – hierzu gibt es unterschiedliche Herangehensweisen und Möglichkeiten. Für eine nähere Auskunft – auch zu jahreszeitlich vorbeugenden Behandlungen – stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Je nach Beschwerdebild kommen unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten in Frage:

  • Verordnung von Kräuterrezepturen und/oder
  • körperliche Anwendungen, sogenannte „äußere Therapien“ wie z.B. Moxibustion, Akupunktur, Schröpfen.

Zudem biete ich das komplette Spektrum der Schulmedizin an. Nach einer grundlegenden Untersuchung kann nach Notwendigkeit eine weitere Abklärung über

  • Blutabnahme zur Laboruntersuchung,
  • radiologische oder gegebenenfalls
  • fachärztliche Überweisung

erfolgen.

Hier biete ich Ihnen im Sinne einer „Basisuntersuchung“ auch Vorsorgeuntersuchungen an – die Kosten dafür werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.